The Crew: Anwalt bezweifelt Rechtmäßigkeit von Ubisofts Server-Abschaltung

YouTube-Anwalt Christian Solmecke hat Gesetzesbücher gewälzt und sagt: Ubisoft verstößt mit dem endgültigen Abschalten von The Crew gegen geltendes Recht.

Neue Entwicklungen im Fall The Crew: Nach Einschätzung eines Anwalts hat Ubisoft in Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen. Neue Entwicklungen im Fall The Crew: Nach Einschätzung eines Anwalts hat Ubisoft in Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen.

Verstoß gegen geltendes Recht, kritikwürdige AGB, Recht auf Schadensersatz: Für YouTube-Anwalt Christian Solmecke war die Abschaltung und anschließende Entfernung des MMO-Rennspiels The Crew aus Online-Bibliotheken von Spielern nicht korrekt.

Der Rechtsanwalt für Internet- und Medienrecht ist Partner der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke (WBS Legal) und analysiert in einem 22 Minuten langen Video die Situation rund um die abgeschalteten Server des Ubisoft-Spiels und die anschließend ins Leben gerufene Initiative »Stop Killing Games«.

Die wichtigsten Aussagen des Anwalts

Solmecke verweist auf das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere Paragraf 327f. Darin werden Aktualisierungen digitaler Produkte geregelt - diese müssen dem Verbraucher in einem sogenannten »maßgeblichen Zeitraum« bereitgestellt werden. Für den Anwalt ist zwischen der Ankündigung des Server-Aus und dem Abschalttermin aber entschieden zu wenig Zeit vergangen.

Statt lediglich vier Monaten hätte Ubisoft Käufern, die The Crew nach der Ankündigung erworben haben, laut Solmecks Interpretation mindestens noch zwei Jahre Updates und den Service selbst anbieten müssen. Dies sei die im Kaufrecht als Gewährleistungsfrist vorgegebene Frist.

Allerdings hätte Ubisoft dem mit einem durch den Kunden zu bestätigenden Hinweis beim Kauf zuvorkommen können. Dies sei jedoch nicht geschehen.

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Des Weiteren könnten Nutzer Anspruch auf Schadensersatz haben, auch wenn dieser in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Publisher Ubisoft von vornherein auf den Ersatz erworbener Inhalte beschränkt ist. Allerdings findet Solmecke auch einiges an den AGB zu kritisieren, da diese teils vom wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes abweichen (Paragraf 307).

Hierbei gibt der Rechtsanwalt zu bedenken, dass jemand, der The Crew bereits zum Release 2014 gekauft hat, wohl kaum Anspruch auf eine Rückerstattung durch Ubisoft hat. Jemand, der dagegen kürzlich zugeschlagen hat, dürfe auf eine vollständige Erstattung des Kaufpreises hoffen.

Bei GameStar haben wir bereits ausführlich über den Fall berichtet:

Auch wenn es bislang noch keine Gerichtsurteile zu abgeschalteten Onlinespielen gibt, die für Rechtssicherheit sorgen könnten, sieht Christian Solmecke im Gegensatz zu Anwalt Kai Bodensiek Erfolgschancen für eine Klage.

Allerdings glaubt er auch, dass in die Formulierung einer solchen und der bemängelten Punkte noch mehr Gehirnschmalz fließen müsse, bevor es zu einer Entscheidung kommen kann. Momentan bereiten wir bei GameStar.de einen weiteren Artikel zur Thematik vor.

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